In vielen Betrieben gibt es keinen Betriebsrat – vielleicht auch nicht in Ihrer Einrichtung. Das heißt aber nicht, dass das so bleiben muss. Ein Betriebsrat ist kein Luxus oder "unnötiger Aufwand", sondern ein gesetzlich vorgesehenes Gremium, das die Interessen der Mitarbeitenden vertritt und Mitbestimmung im Arbeitsalltag sicherstellt. Und: Die Gründung ist einfacher, als viele denken.
Hier erkläre ich Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen können – ohne juristische Vorkenntnisse und ohne Gewerkschaftsanbindung. Einfach, verständlich und ganz praxisnah.
1. Wer darf überhaupt einen Betriebsrat gründen?
Grundsätzlich alle Mitarbeitenden, wenn:
im Betrieb mindestens 5 wahlberechtigte Personen dauerhaft beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben – unabhängig von Nationalität, Arbeitszeitmodell oder Vertragsdauer.
davon mindestens 3 wählbar sind, also volljährig und seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.
Sie müssen keine Vorgesetzten sein, nicht in der Personalabteilung arbeiten und auch keiner Gewerkschaft angehören. Jede*r Mitarbeitende kann eine Betriebsratswahl initiieren.
2. Wie startet man den Prozess?
Das Erste, was Sie tun müssen: eine Einladung zur Wahlversammlung verschicken. Diese Versammlung hat das Ziel, einen sogenannten Wahlausschuss zu wählen.
Der Wahlausschuss ist ein kleines Gremium von drei Mitarbeitenden, das im Anschluss die Betriebsratswahl organisiert und durchführt. (Keine Sorge: auch das ist kein Hexenwerk. Dazu später mehr.)
3. Einladung zur Wahlversammlung – wie geht das?
Grundsätzlich kann jede*r wahlberechtigte Mitarbeitende eine solche Versammlung einberufen. Häufig tut sich eine kleine Gruppe (z. B. drei Personen) zusammen – das ist hilfreich, aber nicht zwingend.
Die Einladung zur Wahlversammlung sollte gut sichtbar im Betrieb aushängen oder allen Mitarbeitenden per E-Mail oder Aushang zugänglich gemacht werden. Wichtig:
Geben Sie Ort, Datum und Uhrzeit der Versammlung an
Beschreiben Sie kurz den Zweck (z. B. "Wahl eines Wahlausschusses für die Betriebsratswahl")
Die Einladung muss rechtzeitig erfolgen – idealerweise mindestens eine Woche vorher.
4. Die Versammlung und der Wahlausschuss
In der Versammlung wird offen oder geheim abgestimmt: Wer soll im Wahlausschuss sein? Drei Personen werden benannt und gewählt. Diese können auch von Ihnen vorgeschlagen werden.
Wenn sich genau drei Personen bereit erklären und keine Gegenstimmen oder Alternativvorschläge eingebracht werden, kann die Wahl auch formlos – z. B. per Handzeichen – erfolgen.
Der Wahlausschuss ist ab diesem Moment offiziell beauftragt. Er ist verantwortlich für den Ablauf der Wahl und orientiert sich dabei am sogenannten vereinfachten Wahlverfahren – ideal für kleinere Betriebe.
Wenn Sie möchten, unterstütze ich Sie gern mit passenden Einladungstexten oder Formulierungen.
5. Und dann?
Der Wahlausschuss organisiert die eigentliche Wahl: Wer kann kandidieren, wer darf wählen, wann wird abgestimmt? Es werden Listen ausgelegt, Aushänge gemacht, Fristen gesetzt.
Nach der Wahl ist der Betriebsrat offiziell im Amt – mit allen Rechten zur Mitbestimmung, wie sie im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen sind.
Was, wenn mein Arbeitgeber dagegen ist?
Gute Nachricht: Die Gründung eines Betriebsrats kann nicht verboten werden. Sie dürfen das. Es gibt gesetzliche Schutzvorschriften für die Initiator*innen einer Wahl. Auch wenn Sie Rückfragen haben oder unsicher sind, wie Ihr Arbeitgeber reagiert – ich begleite Sie gern.
Noch eine Info für den Wahlausschuss:
Wer in den Wahlausschuss gewählt wurde, darf sich nicht nur informieren – sondern auch eine (vom Arbeitgeber bezahlte) Fortbildung besuchen, damit die Wahl korrekt durchgeführt wird. Auch die Kosten für nötige Unterstützung – z. B. für fachlich passende Einladungstexte oder Aushänge – übernimmt der Arbeitgeber.
Sobald der Betriebsrat gewählt ist, kann und sollte auch er Fortbildungen besuchen, um seine Aufgaben kompetent wahrzunehmen.
Wenn Sie Unterstützung für den Wahlausschuss oder erste Texte benötigen: Ich bin gerne an Ihrer Seite – mit individuell passenden Texten und einem klaren Blick auf Ihre Situation vor Ort.
Unterstützung gewünscht? Ich helfe gern.
Ich unterstütze Sie mit Erfahrung, praxiserprobten Texten und bewährten Vorlagen. Von der Einladung bis zur Bekanntmachung – individuell, neutral und professionell.
Sie können mir jederzeit per E-Mail schreiben an textdienst.br@gmail.com oder mich direkt über Microsoft Teams kontaktieren.
Alles noch zu kompliziert?
Kein Problem – hier finden Sie eine ausführliche Anleitung mit Beispielen und Antworten auf häufige Fragen:
📄 Betriebsrat gründen – Schritt für Schritt erklärt, auch ohne Vorwissen
Mitbestimmen statt zuschauen – jetzt ist der richtige Zeitpunkt.