In vielen Betrieben gibt es keinen Betriebsrat. Vielleicht ist das auch bei Ihnen so.
Manchmal fehlt einfach jemand, der den ersten Schritt wagt. Manchmal glauben Beschäftigte, ein Betriebsrat sei nur in großen Unternehmen sinnvoll. Andere befürchten, dass dadurch automatisch Streit mit dem Arbeitgeber entsteht.
Dabei ist ein Betriebsrat vor allem eines: eine gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten.
Er kann Fragen stellen, Informationen einfordern, Anliegen der Belegschaft aufnehmen und bei vielen Entscheidungen mitwirken oder mitbestimmen.
Ein Betriebsrat kann sich unter anderem mit folgenden Themen beschäftigen:
• Arbeitszeiten, Pausen und Dienstpläne
• Urlaubsgrundsätze
• Gesundheitsschutz
• technische Überwachung
• personelle Veränderungen
• Beschwerden aus der Belegschaft
• gerechte und nachvollziehbare betriebliche Regelungen
Bei bestimmten Themen darf der Arbeitgeber nicht allein entscheiden. So besitzt der Betriebsrat zum Beispiel bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausen, Urlaubsgrundsätzen und bestimmten technischen Einrichtungen ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht.
Ohne Betriebsrat müssen Beschäftigte viele Anliegen einzeln ansprechen. Das kann schwierig sein, besonders wenn sie Nachteile befürchten oder nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen.
Ein Betriebsrat kann Themen sammeln, gemeinsam mit dem Arbeitgeber besprechen und für die gesamte Belegschaft verlässliche Regelungen anstreben.
Er kann außerdem darauf achten, dass Gesetze, Tarifverträge und bestehende Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
Ein Betriebsrat kann nicht jeden Wunsch durchsetzen. Er schafft aber eine feste Ansprechstelle und sorgt dafür, dass die Interessen der Beschäftigten bei betrieblichen Entscheidungen nicht einfach übergangen werden.
Nein.
Ein Betriebsrat ist nicht grundsätzlich gegen den Arbeitgeber gerichtet. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen zum Wohl der Beschäftigten und des Betriebs zusammenarbeiten.
Natürlich kann es unterschiedliche Interessen und schwierige Verhandlungen geben. Das gehört zur Aufgabe des Betriebsrats. Ziel ist jedoch nicht der Streit, sondern eine faire und nachvollziehbare Lösung.
Ein Betriebsrat kann gewählt werden, wenn im Betrieb in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigte Beschäftigte arbeiten und mindestens drei davon wählbar sind.
Ob ein einzelner Standort, eine Einrichtung oder mehrere Bereiche gemeinsam einen Betrieb bilden, ist nicht immer auf den ersten Blick eindeutig. Bei mehreren Häusern oder Standorten sollte deshalb zunächst geklärt werden, welche betriebliche Einheit für die Wahl maßgeblich ist.
Nein. Die Wahl eines Betriebsrats darf nicht behindert oder durch Nachteile beeinflusst werden. Die erforderlichen Kosten der Betriebsratswahl trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.
Trotzdem ist es verständlich, wenn Beschäftigte vor dem ersten Schritt unsicher sind. Gerade wenn der Arbeitgeber ablehnend reagiert, ist es sinnvoll, sich frühzeitig Unterstützung zu holen, etwa bei einer Gewerkschaft oder einer arbeitsrechtlichen Beratungsstelle.
Zuerst muss ein Wahlvorstand eingesetzt werden. Dieser organisiert später die eigentliche Betriebsratswahl.
Wie das genau geschieht, hängt unter anderem davon ab:
• wie viele Wahlberechtigte im Betrieb arbeiten
• ob bereits ein Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat besteht
• welches Wahlverfahren anzuwenden ist
Deshalb gibt es nicht den einen Ablauf, der in jedem Betrieb gleich funktioniert.
Im nächsten Beitrag erkläre ich verständlich, welche Ausgangssituation bei Ihnen vorliegen kann und an wen Sie sich für die ersten Schritte wenden können.
➡ Betriebsrat gründen: Die ersten Schritte verständlich erklärt
Eine Betriebsratsgründung beginnt selten mit einem perfekten Plan. Häufig beginnt sie mit zwei oder drei Beschäftigten, die feststellen:
So wie es gerade läuft, sollte es nicht bleiben.
Sie müssen nicht sofort alle Vorschriften kennen. Wichtig ist zunächst, miteinander zu sprechen, die Situation im Betrieb einzuschätzen und sich für das weitere Vorgehen zuverlässige Unterstützung zu suchen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung zur Durchführung einer konkreten Betriebsratswahl.