Wenn ein Betriebsrat gewählt wurde, beginnt die eigentliche Arbeit oft erst richtig. Viele Themen sollen nicht nur für einen einzelnen Fall geklärt, sondern dauerhaft und verlässlich geregelt werden.
Genau dafür gibt es Betriebsvereinbarungen.
In diesem Beitrag erfahren Sie verständlich,
• was eine Betriebsvereinbarung ist
• für welche Themen sie genutzt werden kann
• wie sie entsteht
• worauf ein Betriebsrat dabei achten sollte
Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat.
Darin werden verbindliche Regeln für den gesamten Betrieb oder für bestimmte Beschäftigtengruppen festgelegt. Das können zum Beispiel Regelungen zu Arbeitszeiten, Dienstplänen, mobilen Arbeitsformen oder zum Einsatz technischer Systeme sein.
Vereinfacht gesagt funktioniert eine Betriebsvereinbarung ein wenig wie ein betriebliches Regelwerk. Sie gilt nicht nur für die Personen, die sie ausgehandelt und unterschrieben haben. Ihre Regelungen gelten grundsätzlich unmittelbar und verbindlich für die betroffenen Beschäftigten.
Eine Betriebsvereinbarung ist deshalb mehr als eine lose Absprache oder ein Gesprächsergebnis.
Nicht jede Frage im Arbeitsalltag benötigt sofort eine Betriebsvereinbarung.
Geht es aber um ein Thema, das viele Beschäftigte betrifft oder dauerhaft geregelt werden soll, kann eine Betriebsvereinbarung für Klarheit sorgen.
Typische Themen sind zum Beispiel:
• Beginn, Ende und Verteilung der Arbeitszeit
• Pausen und Dienstplangestaltung
• Urlaubsgrundsätze
• mobiles Arbeiten
• Nutzung von Diensthandys und anderen mobilen Geräten
• Einführung technischer Systeme, die zur Kontrolle von Verhalten oder Leistung geeignet sind
• Arbeitszeiterfassung
• betrieblicher Gesundheitsschutz
• Verfahren bei kurzfristigen personellen Ausfällen
Bei einigen dieser Themen besitzt der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber darf die konkrete Regelung dann nicht allein festlegen. Das betrifft unter anderem Arbeitszeit und Pausen, Urlaubsgrundsätze, bestimmte technische Überwachungssysteme, Regelungen zum Gesundheitsschutz und die Ausgestaltung mobiler Arbeit mit Informations und Kommunikationstechnik.
Andere Themen können Arbeitgeber und Betriebsrat freiwillig in einer Betriebsvereinbarung regeln.
Wichtig ist deshalb immer die Frage:
Was soll im Betrieb konkret geregelt werden und welches Beteiligungsrecht besitzt der Betriebsrat dabei?
Eine Betriebsvereinbarung kann zum Beispiel festlegen:
• für wen die Regelung gilt
• welche Rechte und Pflichten bestehen
• wie ein bestimmtes Verfahren abläuft
• wer für welche Schritte verantwortlich ist
• welche Fristen eingehalten werden müssen
• wie Beschäftigte informiert werden
• welche Daten erhoben und verwendet werden dürfen
• wie mit Beschwerden oder Konflikten umgegangen wird
• wann die Vereinbarung beginnt und wie sie beendet werden kann
Nicht alles darf jedoch beliebig durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Gesetze und Tarifverträge setzen Grenzen. Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die üblicherweise tariflich geregelt werden, können grundsätzlich nicht durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden, sofern der Tarifvertrag dies nicht ausdrücklich zulässt.
Eine gute Betriebsvereinbarung beginnt deshalb nicht mit möglichst vielen Paragrafen, sondern mit einer klaren Frage:
Welches Problem möchten wir für unseren Betrieb lösen?
Am Anfang steht meist ein konkreter Regelungsbedarf.
Vielleicht soll ein neues Zeiterfassungssystem eingeführt werden. Vielleicht gibt es immer wieder Streit über Dienstpläne. Oder Arbeitgeber und Betriebsrat möchten verbindliche Regeln für mobiles Arbeiten entwickeln.
Der typische Ablauf sieht so aus:
Der Betriebsrat klärt zunächst, was geregelt werden soll und welche Ziele für das Gremium besonders wichtig sind.
Dabei können unter anderem diese Fragen helfen:
• Welche Probleme bestehen bisher?
• Wer ist von der Regelung betroffen?
• Was soll künftig besser oder eindeutiger werden?
• Welche Punkte sind für den Betriebsrat unverzichtbar?
• Welche Informationen werden noch benötigt?
Der Betriebsrat kann selbst einen Entwurf erarbeiten oder eine vorhandene Vorlage als Grundlage verwenden.
Eine Vorlage sollte dabei nie ungeprüft übernommen werden. Jeder Betrieb ist anders. Arbeitsabläufe, vorhandene Systeme, Tarifverträge und die Bedürfnisse der Beschäftigten können sich deutlich unterscheiden.
Beide Seiten besprechen den Entwurf und versuchen, eine gemeinsame Regelung zu finden.
Unterschiedliche Vorstellungen sind dabei normal. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen über strittige Fragen mit dem ernsthaften Willen zur Einigung verhandeln.
Ist eine endgültige Fassung ausgehandelt, muss der Betriebsrat darüber ordnungsgemäß beschließen.
Die oder der Vorsitzende entscheidet nicht allein über den Abschluss. Sie oder er vertritt den Betriebsrat lediglich im Rahmen der vom Gremium gefassten Beschlüsse.
Die Betriebsvereinbarung wird vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat schriftlich abgeschlossen und von beiden Seiten unterzeichnet.
Anschließend muss der Arbeitgeber sie an geeigneter Stelle im Betrieb zugänglich machen.
Das hängt vom Thema ab.
Bei Angelegenheiten, in denen der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG besitzt, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Sie versucht zunächst, eine Einigung zu erreichen. Gelingt dies nicht, kann sie eine Entscheidung treffen, die die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt.
Das bedeutet aber nicht, dass bei jeder gewünschten Betriebsvereinbarung automatisch die Einigungsstelle entscheiden kann. Zunächst muss geprüft werden, welches Mitbestimmungsrecht für das konkrete Thema besteht.
Betriebsvereinbarungen schaffen Verlässlichkeit.
Beschäftigte wissen, welche Regeln gelten. Führungskräfte müssen nicht jeden Einzelfall neu entscheiden. Der Betriebsrat kann darauf achten, dass die gemeinsam vereinbarten Verfahren eingehalten werden.
Das ist besonders hilfreich bei Themen, die im Arbeitsalltag immer wieder auftreten, zum Beispiel:
• kurzfristige Änderungen von Dienstplänen
• Arbeitszeiterfassung
• Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit
• Umgang mit technischen Kontrollmöglichkeiten
• mobiles Arbeiten
• Vertretung bei personellen Ausfällen
Eine Betriebsvereinbarung verhindert nicht jeden Konflikt. Sie schafft aber eine gemeinsame Grundlage, auf die sich alle Beteiligten beziehen können.
Eine gute Betriebsvereinbarung muss nicht möglichst kompliziert klingen.
Wichtiger ist, dass sie:
• verständlich formuliert ist
• den tatsächlichen Arbeitsalltag berücksichtigt
• klare Zuständigkeiten enthält
• keine wichtigen Fragen offenlässt
• auch für neue Beschäftigte nachvollziehbar bleibt
• rechtlich und betrieblich geprüft wird
Eine Vorlage kann dabei viel Arbeit ersparen. Sie gibt dem Betriebsrat einen Aufbau, erste Formulierungen und wichtige Regelungspunkte an die Hand.
Sie bleibt aber eine Arbeitsgrundlage. Vor der Verwendung muss sie an den eigenen Betrieb und die konkrete Situation angepasst werden.
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Jede Vorlage enthält:
• eine bearbeitbare Musterbetriebsvereinbarung im Word Format
• ausführliche Erläuterungen für das Gremium
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Zum Kennenlernen steht die Musterbetriebsvereinbarung zur Arbeitszeitdokumentation kostenlos zur Verfügung.
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Betriebsvereinbarungen sind kein unnötiger Papierkram.
Sie helfen Arbeitgeber und Betriebsrat dabei, wiederkehrende Themen verbindlich, nachvollziehbar und möglichst fair zu regeln. Für den Betriebsrat sind sie ein wichtiges Werkzeug, um aus einem Mitbestimmungsrecht eine Regelung zu machen, die im Arbeitsalltag tatsächlich wirkt.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Welche Regelungen im konkreten Betrieb zulässig, erforderlich oder erzwingbar sind, muss anhand des jeweiligen Themas und der betrieblichen Situation geprüft werden.