Betriebsrat gründen leicht gemacht – Schritt für Schritt für Einsteiger*innen
In Ihrem Betrieb gibt es keinen Betriebsrat? Vielleicht haben Sie schon davon gehört, wissen aber nicht genau, was ein Betriebsrat ist, wozu er gut ist oder wie man ihn gründet? Dann sind Sie hier richtig. Diese Anleitung richtet sich an alle, die zum ersten Mal mit dem Thema zu tun haben – ob allein oder gemeinsam mit Kolleg*innen.
Ein Betriebsrat ist eine gewählte Interessenvertretung der Mitarbeitenden in einem Betrieb. Er setzt sich für gute Arbeitsbedingungen, faires Miteinander, Mitbestimmung und Schutz der Rechte ein.
Ein Betriebsrat ist gesetzlich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorgesehen und darf in allen Betrieben mit mindestens 5 ständig wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen gegründet werden.
Mitbestimmung bei Dienstplänen, Urlaubsgrundsätzen, Pausenregelungen, Versetzungen u. v. m.
Beteiligung bei Einstellungen und Kündigungen
Ansprechpartner bei Problemen im Arbeitsalltag
Schutz vor willkürlichen Entscheidungen
das 16. Lebensjahr vollendet haben
in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch Teilzeit, Minijob, Elternzeit, Krankheit etc.)
volljährig ist (mind. 18 Jahre)
mindestens 6 Monate im Betrieb arbeitet
Sie oder eine kleine Gruppe Kolleg*innen laden zu einer Wahlversammlung ein. Ziel dieser Versammlung: einen Wahlausschuss wählen. Dieser ist für die Organisation der eigentlichen Betriebsratswahl zuständig.
Einladung zur Wahlversammlung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir laden euch herzlich ein zur Wahlversammlung zur Gründung eines Betriebsrats:
Datum: (Datum einsetzen)
Uhrzeit: (Uhrzeit einsetzen)
Ort: (Raum/Ort im Betrieb)
Tagesordnung:
Begrüßung
Kurzinfo zur Idee eines Betriebsrats
Wahl des Wahlausschusses
Wir freuen uns auf eure Teilnahme und Beteiligung!
(Name und ggf. Kontaktmail der einladenden Person oder Gruppe)
Es wird ein Wahlausschuss mit drei Mitgliedern gewählt. Dieser Ausschuss plant und organisiert die Betriebsratswahl.
Wenn sich genau drei Personen freiwillig melden und niemand widerspricht, kann die Wahl auch formlos per Handzeichen erfolgen.
erstellt eine Wahlausschreibung (Aushang mit Infos)
legt fest, wer wahlberechtigt ist
bestimmt den Wahltag und Ablauf (Briefwahl möglich)
nimmt Kandidaturen entgegen
erstellt den Stimmzettel
führt die Wahl durch und verkündet das Ergebnis
Nein! Es gibt viele Hilfen:
Schulungen für den Wahlausschuss (vom Arbeitgeber zu bezahlen)
Vorlagen und Unterstützung, z. B. durch Gewerkschaften oder Textdienst-BR
Erfahrene Kolleg*innen in anderen Betrieben
Die Gründung eines Betriebsrats ist gesetzlich erlaubt und geschützt. Niemand darf Ihnen das verbieten. Auch Anfeindungen sind rechtlich nicht zulässig.
Wichtig: Schon die Initiator*innen der Wahl stehen unter besonderem Kündigungsschutz.
Der Betriebsrat ist gewählt und tritt sein Amt an. Jetzt können Schulungen besucht werden (vom Arbeitgeber zu zahlen), und die eigentliche Arbeit des Gremiums beginnt.
Fertige Musterschreiben oder individuelle Hilfe bekommen Sie z. B. bei Textdienst-BR. Ich unterstütze Sie gern:
Einladungstexte
Wahlausschreiben
erste Aushänge
Unterlagen für die Wahl
Was ich nicht mache: Rechtsberatung. Aber ich helfe beim Verständlich-Formulieren und beim Erstellen von professionellen Texten, die man sofort nutzen kann.
📧 E-Mail: textdienst.br@gmail.com
💬 Microsoft Teams: Chat starten
Viel Erfolg bei der Gründung – Sie haben das Recht mitzubestimmen!